Postulat Internierungslager

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Der Brennpunkt „Asylwesen“ ist noch lange nicht entschärft. Unter dem öffentlichen Druck ist es daher nicht immer einfach, besonnen zu bleiben.

Nun befassen wir uns einmal mehr mit einer geschlossenen Unterkunft. Der Titel des Vorstosses versucht es nicht einmal mehr, verbal zu vertuschen: es geht um „Internierung“. Straffällig gewordene sowie renitente und ausreisepflichtige Asylsuchende sollen dort eingesperrt werden. Als Begründung wird der Schutz der Bevölkerung aufgeführt und dass man die Asylbewerber am Delinquieren hindern will.

Nun, delinquiert haben sie ja bereits, wie es im Text ja auch geschrieben steht. Dass heisst, ein solches Internierungslager würde keine Delikte verhindern sondern nur dafür sorgen, dass die Täter oder zumindest vermutlichen Täter eingesperrt sind.
Es ist sicher richtig, dass der Polizei und der Justiz die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um jegliche Deliquenten, seien sie nun Asylsuchende oder nicht, strafrechtlich zu verfolgen. Für die CVP-BDP-Fraktion ist zu prüfen, ob eines Deliktes verdächtigte Asylsuchende bis zum Abschluss des Strafverfahrens zwingend in Untersuchungshaft zu setzen sind, weil doch eine erhebliche Gefahr des Untertauchens und der Verdunkelung besteht. Danach werden sie ihre Strafe in einer geschlossenen Anstalt absitzen wie jeder andere Straftäter auch. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine solche Infrastruktur speziell für Asylsuchende erstellt werden muss.

Ein anderer Fall sind die renitenten und unkooperativen Personen. Hier haben wir mehrere Definitionsprobleme. Wann gilt jemand als renitent? Wo ist die Grenze anzusetzen, dass er interniert wird? Und aufgrund welcher gesetzlicher Grundlagen? Reicht es schon, wenn eine Person nicht beweisen kann, dass sie aus Eritrea kommt und ihre Papiere verloren hat? Oder wenn sie sich bei einer Befragung in Widersprüche verwickelt? Ich bin auch der Meinung, dass hier mehr Konsequenz nötig ist, doch in dieser Sache steht der Bund in der Pflicht, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, wie es unser Rechtsstaat vorsieht. Es ist unverantwortlich, wenn der Rechtsstaat je nach Belieben in einem Bereich ausgehebelt wird und andererseits wieder angerufen wird, wenn man sich einen Nutzen verspricht!

Die weiteren Begründungen, dass die Betreuung der Asylsuchenden in einem Zentrum besser und effizienter gewährleistet werden kann, unterstützt unsere Fraktion natürlich sehr, zielt doch unser Vorstoss für die Schaffung von Asyldörfern genau darauf hin. Weil durch die Beschäftigungsmöglichkeiten und durch die engmaschige Betreuung und Kontrolle die Motivation nicht mehr so gross wird, diese Unterkünfte zu verlassen, halten wir unseren Vorschlag für eine echte Präventionsmassnahme, um Delikten durch Asylbewerber vorzubeugen. Nachdem die Frau Landammann kürzlich unserem Vorstoss zu den Asyldörfern populistische Absichten untergeschoben hat, weil wir noch keine pfannenfertige Lösung inklusive Standort präsentiert haben, erstaunt es uns doch einigermassen, jetzt in der regierungsrätlichen Antwort zu lesen, dass er „wenige, aber grössere Unterkünfte als sinnvoll und zielführend“ erachte. Offenbar ist das Standortproblem für nicht geschlossene zentrale Unterkünfte doch kein unlösbares…

Zusammenfassend:

  1. Eine konsequente Verfolgung straffälliger und renitenter Asylsuchender ist nötig, dafür muss aber der Bund die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen.
  2. Für straffällige Asylsuchende braucht es nicht zwingend gesonderte Haftplätze. Diese sollen in einer bestehenden Haftanstalt einsitzen.
  3. Geschlossene Internierungslager für nicht straffällige, d.h. „nur“ renitente und unkooperative Asylsuchende sind nicht menschenrechtskonform.
  4. Es sind so bald wie möglich nicht geschlossene, aber umfassende Bereiche abdeckende Asylzentren zu schaffen, in denen alle Asylsuchende bis zum Abschluss ihres Verfahrens wohnen und beschäftigt werden können.

Aus diesen Gründen lehnt die CVP-BDP-Fraktion das Postulat ab.