Das Aufstellen von Magazinen und Unterständen sollte in einem klar begrenzten Rahmen bewilligungsfrei werden. Dies fordert eine Eingabe des Verbandes der Aargauer Bienenzüchtervereine und soll durch meinen Vorstoss im Grossen Rat unterstützt werden. Mehr...

Nachdem der Regierungsrat mit dem Jahresbericht 2009 meinen Auftrag abschreiben wollte, hat sich im Grossen Rat Widerstand breitgemacht. Mein Antrag auf Aufrechterhaltung wurde grossmehrheitlich unterstützt, umso mehr, da die Anliegen der Wanderimker in keiner Weise berücksichtigt wurden. Der Regierungsrat muss nun eine weitere Änderung der Verordnung prüfen. Um mehr Druck zu machen, hat Grossrat Roger Fricker eine Motion eingegeben, die das bewilligungsfreie Aufstellen im Gesetz festschreiben und dafür eine Meldepflicht der Imker einführen will.

Der Regierungsrat lehnt diese Motion ab und begründet dies damit, dass er in der nächsten Verordnungsrevision im Jahr 2011 meinen Auftrag umsetzen will! Was lange währt, wird offenbar endlich gut....! Mehr...

 

Ein schwarzer Tag für die Imkerei:

Pressemitteilung des Bundes

Die Bewilligung des Bundes für den Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes löst bei den Imkern keine Freude aus. Im Gegenteil, zahlreiche Imkerkollegen werden unter diesen Umständen ihr Hobby nicht mehr weiterführen. Schon im letzten Herbst habe ich mich im Grossen Rat zur Situation der Imkerei geäussert. Mehr...

Im März 08 wurde das genaue Vorgehen für die Streptomycin-Einsätze veröffentlicht. Für uns Imkerinnen und Imker ist das Verursacherprinzip so nicht ganz gewährleistet, was ich auch im Grossen Rat vorgebracht habe. Mehr...

 

Die zweite Beratung zum neuen Tierseuchengesetz ist erfolgt. Dank meinem Prüfungsauftrag konnte nun eine differenzierte Lösung für die Imkerei erarbeitet werden:

  • für Vereinsmitglieder entfällt der Mindestbeitrag
  • die Völkerbeiträge werden von den Vereinen eingezogen, bei grossem administrativen Aufwand kann der Verein einen Teil der Beiträge behalten
  • die Völkerbeiträge bewegen sich zwischen Fr. -.75 und 1.-
  • Beiträge von Imkern, die nicht in einem Verein Mitglied sind, zieht der Kanton ein.
  • Verluste durch Seuchen werden aus dem Tierseuchenfonds entschädigt.

Somit ist das neue Tierseuchengesetz auch für die Imker akzeptabel.