Richtplananpassung Mühlau, 09.121

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Regierungsrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Bei diesem Projekt scheint ja alles wunderbar zu sein, alle profitieren und alle sind sich einig. Alle? Nein, eine regionale, wenn auch nicht ganz unbedeutende Organisation ist mit dieser Richtplananpassung ganz und gar nicht einverstanden.
Die Rede ist von der Stiftung Reusstal, deren Anliegen ja der Schutz und die Einhaltung des Reusstaldekrets ist. Als Mitglied des Stiftungsrates erlaube ich mir ein paar Bemerkungen zu dieser Deponie. Es wird in der Botschaft mehrmals erwähnt, dass dieser Standort grösstenteils in einer Landschaft von Kantonaler Bedeutung und im Perimeter des Reusstaldekrets liegt. Nun kann ich die Gemeinde verstehen, die diesen Standort befürwortet, da er mit sehr geringen Immissionen verbunden ist und verkehrstechnisch optimal liegt. Auch scheint der Betreiber ein gutes Konzept vorgelegt zu haben. Weniger nachvollziehen kann ich den Entscheid der kantonalen Stellen, für dieses Projekt eine Ausnahmebewilligung zu erteilen.
Zum ersten Argument, nämlich dem Bedarf einer zusätzlichen Deponie, möchte ich Ihnen eine wahre Geschichte erzählen:
Die Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg musste ihr Reservoir Weidhau  auf Islisberger Boden vergrössern. Der dabei anfallende Aushub wollte die Bauherrin auf einer benachbarten Parzelle ausbringen, um grundstücksinterne Unebenheiten zu eliminieren. Dabei wären 110 Lastwagenfahrten eliminiert worden. Die fragliche Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone, aber nicht in einer Landschaftsschutzzone. Die Terrainauffüllung hätte eine Fläche von ca. 80 x 42 m und eine Höhe von zwischen 40 bis 220 cm beansprucht. Die Antwort der kantonalen Stelle, notabene vom Juli 2008, auf dieses Gesuch war folgende: Zitat: „Unstatthaft sind Geländeveränderungen, die aufgrund ihres Ausmasses zum Bewirtschaftungsvorteil in keinem angemessenen Verhältnis stehen oder durch die Beeinträchtigung prägender Landschaftselemente mit vorrangigen Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes kollidieren. …. Von Bedeutung ist auch, ob fremdes Auffüllmaterial herangeführt werden muss. Dies ist vorliegend der Fall, da der Aushub von einer Nachbarparzelle herangeführt wird.
Wegen der diesbezüglich herrschenden Knappheit soll geeignetes Auffüllmaterial für die Wiederherrichtung und Rekulitivierung von Kiesgruben verwendet werden…
Das Baugesuch wird abgewiesen.“ Zitat Ende

Diese Aussagen wurden übrigens gemacht, als bereits schon alle Freiämter Replas aufgefordert wurden, geeignete Deponiestandorte auszuscheiden.Unter diesem Gesichtspunkt finde ich es schon fragwürdig, wenn dann offenbar die Deponien doch nicht ausreichen und für einen möglichen Standort dann plötzlich die landschaftsschützerischen Anliegen nicht mehr zählen.

Und wir werden nächstens ja auch noch die Zonenplanrevision der Gemeinde Niederwil zu bereden haben. Dort geht es um ein ähnliches Problem, das Gebiet Fendler soll wegen seiner Zugehörigkeit zu einem BLN-Gebiet nicht der Industrie- und Gewerbezone zugeschlagen werden. Wobei die schützenswerte Landschaft nur am Rande tangiert wird. Wie wollen Sie den Einwohnern von Niederwil diese Korrektur ihres zugegebenermassen knappen Gemeindeversammlungsbeschlusses plausibel machen, wenn andernorts eine Deponie mitten in der Landschaftsschutzzone bewilligt wird? Die zeitliche Beschränkung ist hier nur eine magere Rechtfertigung. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass es sich bei dieser Ausnahmebewilligung um einen Präzedenzfall handelt, was weiteren Projekten innerhalb der Reusstalschutzzone Tür und Tor öffnen würde. Die Regierung könnte dabei in einen Erklärungsnotstand geraten. Ich gehen einmal davon aus, dass die Kommission UBV bei der Beratung dieses Geschäftes den Text des Reusstalschutzdekretes vorliegen hatte. Oder dem Resultat nach wohl eher nicht, da der Wortlaut im Dekret solch ein Projekt schlichtweg nicht zulässt. Ich zitiere §3 Abs.1: Die Landwirtschaftszone ist der ordentlichen bäuerlichen Bewirtschaftung vorbehalten.
Ärgerlich finde ich, dass 1. die Vernehmlassungsantwort der Stiftung Reusstal mit zwei schnöden Sätzen in der Botschaft abgetischt worden ist. Es wurde nicht einmal für nötig befunden, unsere Organisation namentlich zu erwähnen, dabei ist sie mehr als legitimiert, hier mitzuwirken.
Und 2. dass offenbar im Landschaftsschutz bei den kantonalen Stellen keine objektiven Kriterien herrschen, von einer Schwergewichtsbildung nach Ökologie oder Wirtschaftlichkeit ganz zu schweigen.
Und 3. als Folge davon für die Gemeinden, die Investoren und die Verbände keine Planungssicherheit herrscht.
Ich erwarte hier vom Regierungsrat, gültige Bestimmungen auch anzuwenden und in Zukunft konsequent und für alle gleich zu handhaben. Daher kann ich dieser Richtplanänderung nicht zustimmen.