Interpellation Alexandra Abbt, Islisberg vom 30.10.2007 betreffend Sicherheitsprobleme im Strafvollzug durch PC und Spielkonsolen.                                                

 

Text und Begründung:

In der Sonntagsausgabe der Aargauer Zeitung  vom 28. Oktober 2007 ist in einem Artikel zu lesen, dass Insassen von Schweizer Gefängnissen einen eigenen Computer oder eine Spielkonsole benutzen dürfen. Laut Marcel Ruf, Direktor der Justizvollzugsanstalt Lenzburg, besitzt ca. ein Viertel der Gefangenen einen PC oder eine Spielkonsole. Es ist erwiesen, dass häufiges Beschäftigen mit den meist gewalttätigen Spielen auf Playstation und ähnlichen Konsolen zu einer erhöhten Aggressivität führt. Ebenfalls im selben Artikel steht, dass in rund zwei Dritteln der Vollzugsanstalten die Gefangenen freien Zugang zu Telefonkabinen haben. Dazu möchte ich den Regierungsrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Laut §2 der Verordnung über die Organisation der Strafanstalt Lenzburg soll „der Vollzug … durch Erziehung, durch Betreuung und Behandlung, durch Arbeit und Bildung sowie durch sinnvolle Freizeitgestaltung bessernd auf die Gefangenen wirken…“ Erachtet der Regierungsrat die Benutzung einer Spielkonsole mit meist Gewalt verherrlichenden Spielen als sinnvolle Freizeitgestaltung?

2. Wie lautet die genaue Formulierung in der Hausordnung der JVA Lenzburg bezüglich PC und Spielkonsolen, und unter welchen Auflagen werden diese Geräte abgegeben?

3.  Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Hausordnung einer Anpassung bedarf ?

4. Ist gewährleistet, dass die Insassen via Internet oder Telefon keinen unerlaubten Kontakt mit Drittpersonen aufnehmen können?

5. Sind Fälle von Gewalteskalationen in der JVA bekannt, die auf übermässigen Konsum von PC-Spielen zurückgeführt werden könnten?

6. Sind konkrete Massnahmen  hinsichtlich elektronischer Medien im Strafvollzug geplant?

 

Mitunterzeichnet von 17 Ratsmitgliedern

Der Regierungsrat hat die Interpellation am 01.02.2008 beantwortet: Mehr...