Vorgehensweise bei einem Streptomycin-Einsatz -

Wortmeldung zu einem Postulat von Susanne Hochuli betreffend Massnahmen gegen Feuerbrand

Es wird Sie wohl kaum erstaunen, dass ich mich zu diesem Vorstoss im Namen der Imkerschaft zu Wort melde. Aber keine Angst, ich habe Ihnen bereits bei früheren Eingaben zu diesem Thema die Situation der Bienenhalter dargelegt und werde den Sorgenkatalog nicht wiederholen. Geändert hat sich die Situation nur insofern, als der Bund in der Zwischenzeit die Verwendung von Streptomycin unter strengen Auflagen freigegeben hat. Seit dem 15. März ist die Imkerschaft über den konkreten Massnahmenkatalog bei einem Antibiotikaeinsatz orientiert worden.

Der Regierungsrat beantragt das vorliegende Postulat zur Abschreibung. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären! Auf die Problematik mit allfälligen Rückständen im Honig wird nur ganz marginal unter Punkt 3 der Erklärung eingegangen, und auch dort nur unter der Bezeichnung „Schutz der Bevölkerung vor verseuchtem Honig“. Für die Imkerei ist die Situation und der aufgezeichnete Weg nicht befriedigend. Zwar bezahlt der Kanton die notwendige Honiganalyse, und der Obstverband kauft kontaminierten Honig auf. Doch die Vorgehensweise löst bei den Imkern überhaupt keine Freude aus. Sie können wohl auf dem Internet die Gemeinden abrufen, in denen ein Streptomycin-Einsatz erlaubt worden ist, erfahren jedoch nicht, welche Produzenten diese Bewilligung erhalten haben. Ob das bewilligte Streptomycin überhaupt ausgebracht worden ist, wird erst ab Mitte Juni  veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt ist der Frühjahrshonig bereits geschleudert. Da aber bei einem Antibiotika-Einsatz der Honig zwingend kontrolliert werden muss, kann er nach dem Schleudern noch nicht abgefüllt werden, solange das Risiko von Rückständen besteht. Der Imker weiss also bei der Honigernte noch nicht, ob eine Honigkontrolle überhaupt nötig ist. Wartet er mit der Honiganalyse und dem Abfüllen zu bis Mitte Juni, ist der Blütenhonig bereits in den Kesseln auskristallisiert und muss vor dem Abfüllen zuerst wieder erwärmt werden, was trotz aller Sorgfalt eine gewisse Qualitätseinbusse zur Folge hat.
Der Imker wird also nie darüber informiert, welcher Landwirt um die Bewilligung für einen Streptomycin-Einsatz nachgesucht hat. Er muss selbst bei der betreffenden Gemeinde nachfragen, damit er mit dem Obstproduzenten Kontakt aufnehmen kann. So steht es in den Auflagen des Bundes, und auch der Obstbauernverband erachtet es als unzumutbar für seine Mitglieder, dass sie aktiv mit den betroffenen Bienenhaltern Kontakt aufnehmen und informieren und spricht von einer Holschuld der Imker. Das entspricht weder dem Verursacherprinzip noch wird diese Geheimnistuerei von den Konsumenten goutiert werden. Offenbar fürchten die Obstproduzenten um ihr Image, wenn ein Streptomycin-Einsatz publik würde. Aber dasselbe Problem bürden sie uns Imkern auf. Falls mein Honig wegen Antibiotikarückständen dieses Jahr vernichtet werden müsste, werde ich im nächsten Jahr kein Pfund Honig verkaufen, auch wenn weit und breit kein Streptomycin mehr eingesetzt wird. Der gute Ruf ist dahin! Das kann jeder von Ihnen, der in der Lebensmittelproduktion tätig ist, bestätigen. Wir Imker brauchen mittlerweile eine halbe Chemielaboranten-Ausbildung, um mit organischen Säuren, die eben rückstandsfrei wirken, gegen Milben und Wachsmotten zu kämpfen. Das alles ist schon schwierig und heikel genug und kann einen Anfänger vom Imkerhandwerk durchaus abschrecken. Wenn er dann auch noch von einem Streptomycin-Einsatz betroffen wird und er seinen ganzen Honigertrag für die Kehrichtverbrennung gewonnen hat, wird er sich kaum für dieses Hobby begeistern lassen.

Stellen Sie sich vor, wenn ein Imker durch das rätselhafte Bienensterben über den Winter alle seine Völker verloren hat, also Totalverlust erlitten hat, und nun erfährt er, dass in seinem näheren Umkreis ein Streptomycin-Einsatz bewilligt ist. Glauben Sie wirklich, dass dieser Imker seine Imkerei nochmals aufbauen wird? Wohl kaum, er wird resigniert aufgeben. Viele meiner vor allem älteren Imkerkolleginnen und -kollegen im Verein haben sich schon in diesem Sinne geäussert, an der Basis herrscht Weltuntergangsstimmung, denn dies ist nochmals ein Tropfen mehr, der das Fass zum Überlaufen, bzw. die Bienenhaltung in ihrer Existenz gefährden kann.

Offenbar wird dies aber nicht so hoch gewichtet. In der Presse finden unsere Anliegen kaum Erwähnung; es wird auch heute so sein. Und auch den Obstproduzenten würde eine aktivere Information den Imkern gegenüber gut anstehen und würde von einer Wertschätzung der Imkerein gegenüber zeugen, schliesslich sind in der Bienenzucht Idealisten am Werk, die viel Freizeit in einen grossen Dienst an der Allgemeinheit und an der Landwirtschaft investieren.

Die Weiterbildungskurse für die Obstproduzenten laufen am 8. April 08 an. Daher kann der Kanton, bzw. die Fachstelle Obstbau durchaus noch Verbesserungen im Meccano einbringen. Ich bitte den Regierungsrat, hier die Informationspolitik und das Vorgehen gegenüber den Imkern nochmals zu überdenken und zu veranlassen, dass die Obstbauern in den Kursen auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Aus Sicht der Imker sind die bisherigen Massnahmen noch nicht zufrieden stellend, daher gibt es noch keinen Grund, das Postulat abzuschreiben. Ich bitte daher den Grossen Rat, mit der CVP-Fraktion für die Aufrechterhaltung zu stimmen, danke.

Alexandra Abbt, CVP, Islisberg