Vernehmlassung EG zum Tierseuchengesetz

Sehr geehrter Herr Regierungsrat, sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Einladung zur Stellungnahme. Die CVP anerkennt den Handlungsbedarf in der Tierseuchenbekämpfung, auch haben Fälle in der näheren Vergangenheit die Notwendigkeit sowie die damit verbundenenen finanziellen Auswirkungen deutlich gemacht.

Tierseuchen-Ausgleichsfond
Die CVP unterstützt den Grundsatz, dass die Tierseuchenbekämpfung Aufgabe des Kantons ist; nicht einverstanden ist sie aber mit der Abwälzung der daraus entstehenden Kosten. Tierseuchenbekämpfung ist letztlich auch Schutz der Volksgesundheit und daher eine Kernaufgabe des Staates. Die Schaffung eines Tierseuchen-Ausgleichfonds ist im Hinblick auf die stark schwankenden Aufwendungen und deren Unvorhersehbarkeit sicher richtig. Dass dieser Fond aber zu zwei Dritteln von Privaten geäufnet werden soll, entspricht nicht unserem Verständnis einer kantonalen Aufgabe. Wenn Dritte zu Einzahlungen in den Fond verpflichtet werden sollen, dann muss hier auf den grössten Gefahrenherd punkto Ansteckung und Verbreitung von Krankheiten fokussiert werden, den Tierhandel. Gemessen am Seuchenpotenzial und auch gemäss dem Verursacherprinzip sind die Tierhandelsgebühren gerechtfertigt. Zwar werden diese letztlich vom Käufer und somit wiederum vom Tierhalter bezahlt, doch handelt es sich hier grösstenteils um "gewerbliche Tierhalter", und diese haben den grössten Nutzen von einer wirkungsvollen  Seuchenbekämpfung.
Die Erhebung von allgemeinen Tierhalterbeiträgen von Nutzviehhaltern ist im Gegensatz dazu ungerecht und in vielen Fällen nicht angemessen, denn eine allfällige Ansteckung des Tierbestandes hängt nur zum Teil von der Sorgfalt des einzelnen Halters ab, sondern unterliegt vor allem auch äusseren, unbeeinflussbaren Faktoren.
Im besonderen ist hier auf die Situation der Bienenhalter zu verweisen. Seit 1996 zahlt der Kanton keine Beiträge mehr an die Varroa-Bekämpfung. Der kantonale Aufwand für die 4 - 5 Faul- bzw. Sauerbrutfälle jährlich hingegen ist gering, stellt man ihm den von den Bienen geleisteten Gegenwert durch Bestäubung gegenüber. Da viele Bienenhalter Hobby-Imker mit nur wenigen Völkern sind, wäre hier die Erhebung eines Mindestbeitrages unverhältnismässig.
Folglich tritt die CVP dafür ein, dass der Fond hauptsächlich durch den Kanton sowie höchstens zu einem Drittel durch Tierhandelsgebühren geäufnet wird. Auf die Tierhalterbeiträge soll verzichtet werden. Es lässt sich aber durchaus darüber diskutieren, ob in diesem Fall die vom Fond ausgerichtete Entschädigung an betroffene Tierhalter auf das gesetzliche Minimum von 60 % herabgesetzt bzw. dies dem Grossen Rat so beantragt wird. Hier bleibt dem Tierhalter schliesslich die Möglichkeit einer privaten Versicherung. Allerdings sollte eine Ausnahmeregelung für Härtefälle inbegriffen sein.

Entsorgung:
Dass die gesamten Kosten der Entsorgung den Gemeinden angelastet werden, erachtet die CVP als problematisch. Gerade die ländlichen Gemeinden mit vielen Landwirtschaftsbetrieben werden dadurch übermässig zur Kasse gebeten. Es ist daher absehbar, dass sie diese Kosten den Tierhaltern überwälzen. Ausserdem muss bei der Höhe dieser Gebühren die Gefahr der "wilden Entsorgung" miteinbezogen werden.

Die CVP dankt dem DGS für die Erwägung der genannten Argumente und würde es begrüssen, wenn diese Anregungen Eingang in die regierungsrätliche Botschaft finden würden.